Stand: 19.01.2017
– Fitness- und Gesundheitsbereich –
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt im agil Ahnsen so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertrag- lichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizu- legen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rück- sichtnahme dazu beitragen, dass alle sich wohl fühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden “Spielregeln” zu erinnern.
Sofern der Trainingsteilnehmer im Fitness- und Gesundheitsbereich eine Mitgliedschaftsver- einbarung getroffen hat, werden die nachfolgenden Regelungen zur Grundlage der Rechts- beziehung.
Partner und Gegenstand von Nutzungsvereinbarungen
Partner für alle Nutzungsvereinbarungen in Bezug auf den Fitness- und Gesundheitsbereich ist einerseits das agil Ahnsen, vertreten durch den Inhaber Werner Schuster oder Mitarbeiter/innen mit Vertretungsberechtigung, und der/die Unterzeichner/in der jeweiligen Vereinbarung (nachstehend „Trainingsteilnehmer“ bzw. „Mitglied“ genannt) andererseits.
Die jeweils geschlossene Vereinbarung berechtigt den Trainingsteilnehmer zur Nutzung der vereinbarten Leistungen innerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Diese oder von der generellen Regelung abweichende Öffnungszeiten – etwa an Feiertagen – sind durch Aushang oder auf der agil Ahnsen-Homepage bekannt gegeben.
Vertragsabschluss mit Minderjährigen
Ist ein Mitglied von agil Ahnsen bei Abschluss des Mitgliedsvertrags minderjährig und hat zumindest das zwölfte (12.) Lebensjahr vollendet, ist die Unterschrift eines Erzie- hungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
Vereinbarungslaufzeit, Kündigungsregelung
Der Vereinbarungszeitraum bestimmt sich durch das in dem Mitgliedsvertrag aus- gewiesene Startdatum sowie die dort genannte Laufzeit. Auch die Kündigungsfrist ist in dem Mitgliedsvertrag geregelt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für die fristge- rechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner durch persönliche Übergabe, per Post mit eingeschriebenem Brief, Fax oder E-Mail.
Nur bei der Saison-Mitgliedschaft handelt es sich um eine Jahresmitgliedschaft. Die Basic Card-Mitgliedschaft und Betreuungspauschale ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des Mitgliedschafts-Jahres kündbar. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die ermäßigten Beiträge sind für 52 Wochen zu entrichten.
Zahlung von Beiträgen und Teilnahmegebühren
Der Beitrag für Mitglieder im Fitness- und Gesundheitsbereich wird in Form von Wochenbeiträgen erhoben. Die Abbuchung erfolgt für vier Kalenderwochen und einmal in jedem Quartal für fünf Wochen (bedingt durch die Anzahl von 52 Wochen/Jahr) im Nachhinein. Der vergünstigte Ausbildungstarif wird nur gegen Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung gewährt und maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. Das Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Lastschriftrückläufer werden ohne Mitteilung an das Mitglied mit der nächsten Abbuchung – inklusive der Rücklastgebühren – erneut erhoben. Kommt auch diese Lastschrift zurück, erfolgt eine Zahlungsaufforderung an das betreffende Mitglied, bei der auch der zusätzlich entstan- dene Verwaltungsaufwand in Höhe einer Pauschale von € 2,50 berechnet wird.
Das Mitglied verpflichtet sich, jederzeit für ausreichende Deckung auf dem zur Beitragszahlung benannten Konto zu sorgen. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als zwei Beitragszahlungen sowie Verstreichung einer durch Zahlungserinnerung/Mahnung gesetzten Zahlungsfrist hat agil Ahnsen das Recht, die Mitgliedskarte zu sperren sowie alle Beträge sofort zur Zahlung fällig zu stellen und Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller Außenstände möglich. Für Trainingsteilnehmer ohne Mitgliedsvertrag gelten die in der jeweiligen Ver- einbarung explizit ausgewiesenen Teilnahmegebühren und Konditionen.
Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags wird für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende (jeweils bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs) sowie Firmen-Fitness-Mitgliedschaften gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei Mitgliedschaften mit eingeschränkten Trainingszeiten wird keine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags gewährt. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, entfällt die Ermäßigung automatisch. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag, wenn der Nachweis 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags beigebracht wurde, andernfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag.
Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt die Ermäßigung automatisch.
Ausfallzeiten
Dem Mitglied wird geraten, sich im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen an eine/n der betreuenden Trainer/innen zu wenden, um die Trainingsplanung ggf. auf die Situation abzustellen. Wird seitens des behandelnden Arztes eine Trainingspause von mehr als vier Wochen angeordnet oder empfohlen, so kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für die Mitgliedsvereinbarung eine Ruhezeit vereinbart werden. Sofern keine Angabe eines Zeitraumes auf dem Attest erfolgte, wird die Mitgliedschaft grundsätzlich für einen Zeitraum von 4 Wochen stillgelegt. Die jeweilige Vereinbarungslaufzeit verlängert sich exakt um die jeweilige Ruhezeit. Für den Fall einer Schwangerschaft gilt eine identische Vorgehensweise. Die Beitragsstilllegung beginnt zum jeweils nächsten Montag nach Eingang des ärztlichen Attests im agil. Beitragsstilllegungen sowie -erstattungen aufgrund von rückwirkenden Attesten sind grundsätzlich nicht möglich.
Für den Fall einer durch Ausbildung oder Beruf bedingten Ortswechsel von mehr als vier Wochen kann unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers ebenfalls eine Ruhezeit vereinbart werden, die sich an die jeweilige Vereinbarungslaufzeit anschließt. Dies gilt auch für Urlaubszeiten von mehr als einem Monat außerhalb des Wohnorts, die durch Vorlage der Buchungsrechnung nachgewiesen werden. Für alle aufgeführten Fälle verändern sich dementsprechend die zeitlichen Kündigungsbestimmungen. Der Wochenbeitrag ist zu zahlen. Der Fall eines Wohnsitzwechsels mit mehr als 30 Entfernungskilometern zum Studio rechtfertigt eine Aufhebung der Vereinbarung zu dem auf das entsprechende Datum folgende Monatsende, eine entsprechende Meldebescheinigung ist vorzulegen.
Pflichten der Trainingsteilnehmer/Mitglieder
Mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied zur Einhaltung aller Regeln und organisatorischen Vorgaben seines Vereinbarungspartners, die zum Zweck eines reibungslosen Trainingsablaufs und konfliktfreien Miteinanders sowie einer einwandfreien Sicherheit und Hygiene ins Leben gerufen wurden. Gegenüber anderen Mitgliedern ist die ge- botene Rücksicht einzuhalten, Geräte und sonstige Studioeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Trainingsteilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich, eventuell vorhan- dene gesundheitliche Beeinträchtigungen im Beratungs- oder Anamnesegespräch zu nennen. Ebenso verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied im eigenen Interesse, den Anweisungen und Empfehlungen der Trainer Folge zu leisten, um jeg- lichen gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen.
agil Ahnsen bietet vielfältige Formen der Trainingsbetreuung an. Hierzu dient der Aktivi- tätenkalender für die Trainingsfläche. Beratungs- und Betreuungstermine mit kompe- tenten Trainern können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten jederzeit mit den Trainern/ Trainerinnen abgesprochen werden. agil Ahnsen bietet die Betreuungs-leistungen an, es gehört jedoch in den Pflichtbereich des Mitglieds/Trainings-teilnehmers, diese Leistungen entsprechend abzurufen. Die Benutzung eines Handtuchs beim Training an den Geräten, auf der Velus-Liege und in der PhysioTherm-Kabine ist erforderlich. Der jeweilig gültige Aushang „Spielregeln für die Trainingsfläche“ ist bindend und bitte zu beachten.
Beschwerden/Kommunikation
Gemäß dem aushängenden Leitbild versteht sich agil Ahnsen als Qualitätsanbieter, entsprechend haben die Studioführung und das gesamte Team immer den Anspruch einer optimalen Dienstleistung. Sollte sich für das Mitglied/den Trainingsteilnehmer dennoch ein Anlass zur Beschwerde ergeben, so bietet sich hierfür bevorzugt ein persönlicher Hinweis an.
Schlüssel-/Ausweisverlust/Goldene Trinkflasche für Mineralbezug
Für die Goldene Trinkflasche muss bei Vertragsabschluss einmalig ein Pfand hinterlegt werden, falls diese zum Einsatz kommt.
Wird durch den Verlust des dem Trainingsteilnehmer/Mitglied ausgehändigten Schrankschlüssels der Austausch des gesamten Schlosses notwendig bzw. muss ein neuer Schlüssel gefertigt werden, so hat der Trainingsteilnehmer/das Mitglied die da- durch anfallenden Kosten zu tragen. Die dem Trainingsteilnehmer/Mitglied gesetzlich eingeräumte Entlastungsmöglichkeit hinsichtlich des fehlenden Verschuldens bleibt unberührt. Im Falle eines Verlusts des Mitgliedsausweises (eGym-Chip) wird seitens agil Ahnsen gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 € ein Ersatz ausgestellt.
10. Leistungsänderungen/-einschränkungen
agil Ahnsen behält sich vor, das Angebot an Einrichtungen, Trainingsgeräten, Kursen, Programmen und Zeiten im Zeitablauf zu modifizieren. Weiterhin ist es möglich, dass ein angebotenes Programm oder ein Kurs wegen Erkrankung oder plötzlicher Verhinderung des Kursleiters nicht stattfinden kann oder ein Trainingsbereich oder einzelne Einrichtungen wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten befristet nicht zur Verfügung stehen.
In den Ferienzeiten finden keine Kurse oder je nach Kursleiter nur zeitlich eingeschränkte Kurse statt. Die Mindestteilnehmerzahl je Kurs wird auf drei Personen festgelegt. Sollte ein Kurs aus diesem Grund ausfallen, wird dem/der Kursteilnehmer/in eine adäquate Ersatzdienstleistung angeboten. agil Ahnsen hat ferner das Recht, für wenige Tages-Eventveranstaltungen im Jahr Teilbereiche der Studioanlage zu sperren oder zu benutzen. Soweit dies in Art und Umfang den Kern der geschlossenen Vereinbarung nicht berührt, leiten sich aus den vorstehend geschilderten Sachverhalten keine Beitragsminderungs- oder Kündigungsgründe für den Trainingsteilnehmer/das Mitglied ab.
11. Haftung
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich auf das eigene Risiko des Trainingsteilnehmers/Mitglieds. Gesundheitliche Risiken sind zuvor mit dem Arzt abzuklären. agil Ahnsen oder seine Mitarbeiter/innen haften nicht bei Sach- und Per- sonenschäden, die sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied bei Training an den Geräten oder bei Teilnahme an einem der angebotenen Kurse zuzieht, soweit dem Anbie- ter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung über- nommen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurver- fügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegen- stände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. agil Ahnsen ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
12. Datenschutz/Bildrechte
agil Ahnsen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, so- weit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und zur Optimierung der Trainingsbedingungen dient. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden eingehalten.
Zu Zwecken der Mitgliederidentifikation und -Betreuung ist das Anfertigen eines Digi- talfotos für den Mitgliedsausweis/die Studiosoftware möglich. agil Ahnsen veröffentlicht zu Zwecken der internen und externen Leistungsdarstellung Fotos aus dem Studioalltag. Sofern das Mitglied/der Trainingsteilnehmer dem nicht ausdrücklich wider- spricht, geht die Studioführung von einer Nutzungsautorisierung aus.
Mit Eintragung der E-Mail-Adresse und der Handynummer auf dem Mitgliedsformular überträgt das Mitglied/der Trainingsteilnehmer agil Ahnsen das Recht, ihn auf diese Weise zu kontaktieren bzw. Informationen zu übersenden (per Mail und SMS).
12.1 Newsletter
Für den Versand eines geplanten Newsletters verwenden wir das sogenannte Double- Opt-In-Verfahren, d. h. wir werden Ihnen erst dann einen Newsletter per E-Mail zusenden, wenn Sie uns zuvor ausdrücklich bestätigt haben, dass wir den Newsletter- Dienst aktivieren sollen. Wir werden Ihnen dann eine Benachrichtigungs-E-Mail zusenden und Sie bitten, durch das Anklicken eines in dieser E-Mail enthaltenen Links zu bestätigen, dass Sie unseren Newsletter erhalten möchten.
12.2 IndividuelleWerbungfürSie
Ferner nutzen wir Ihre Daten auch, um mit Ihnen über bestimmte Dienstleistungen, Produkte oder Marketingaktionen zu kommunizieren und/oder diese zu empfehlen. Das heißt Werbung, die Ihnen Produkte empfiehlt, die Sie auch tatsächlich interessieren könnten. Ich willige ein, dass agil Ahnsen die von mir mitgeteilten Daten und weitere zu meinem Mitgliedskonto gespeicherten Informationen sowie pseudonymisierte Nutzungsdaten verwendet, um mir personalisierte Werbung und/ oder besondere Angebote und Services zu präsentieren.
13. Widerspruchsrechte
Auch der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke können Sie jederzeit insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Eine Mitteilung in Textform an die unter Ziffer 1 genannten Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Fax, Brief) reicht hierfür aus. Vorstehendes gilt auch für den Fall, dass Sie jetzt oder später keinen Newsletter oder keine personalisierte Werbung erhalten wollen. Selbstverständlich finden Sie auch in jedem Newsletter einen Abmelde-Link.
14. Kostenlose eGym Services und eGym Trainer App im Studio
Als kostenfreie Zusatzleistung werden dem Mitglied die eGym Services einschließlich der Anbindung an die eGym Trainer App zur Verfügung gestellt, um dem Mitglied indi- viduellere Trainingsmöglichkeiten und individuellere Betreuung zu ermöglichen und das Training zu vereinfachen. Für die Nutzung der eGym Services ist eine gesonderte An- meldung bei der eGym GmbH am Gerät oder über die Website egym.de erforderlich. Hierzu werden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen Trainingsdaten (z. B. gewählte Gewichte und sonstige Geräteeinstellungen, Trainings- frequenz, Check-in/-out-Zeiten usw.) sowie die Stammdaten des Mitglieds, Trainings- analyse und -beratung für die Trainer im Studio verfügbar gemacht. Einzelheiten zur Funktion der eGym Services und den verwendeten Daten sind im Rahmen der ange- führten Informationen erläutert. Wenn das Mitglied das Angebot der eGym Services nicht wünscht, kann es sie jederzeit schriftlich abbestellen.
Informationen zu eGym (www.egym.de)
Die eGym Services (einschließlich der eGym Trainer App) bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Trainingsvereinfachung, -unterstützung und -optimierung:
Funktionen am Gerät bzw. über die eGym Trainer App: Vereinfachung der Anmeldung am Gerät und der Einstellung des Geräts auf das Mitglied (z. B. gewünschte Gewichte nach Stand des letzten Trainings oder nach einem gewählten Trainingsplan); Trainingsplananlage und -verwaltung durch den Trainer; Trainingshistorie (Geräte, Gewichte, Einstellungen sowie Zeit und Dauer/Umfang des Trainings, Status zum evtl. eGym Premium Account); Durchführen und Dokumentieren von Leistungs- und Fit- nesstests für Diagnostik und Trainingsanalyse durch den Trainer; Erleichterung der persönlichen Ansprache anwesender Mitglieder durch den Trainer; Aktualisierung von Mitgliederdaten direkt beim Trainer im Studio, Erfassung von mitgliederspezifischen Wünschen/Aufgaben (mit Erinnerungsfunktion für den Trainer), Angaben zum Gesund- heitszustand und Alerts (z. B. wenn Maschine fehlerhafte oder schädliche Trainings- ausführung feststellt); Integration von Ergebnissen aus Fitness- und Gesundheitstests; Möglichkeit für das Mitglied, Trainingsdaten und Trainingspläne auf Wunsch über die eGym Website oder die eGym Fitness App abzurufen und zu verwalten; Erfassung der Traineraufgaben und Mitgliederzuständigkeit.
Hierfür werden folgende Daten verwendet:
Name, E-Mail-/Kontaktadresse, Telefonnummer, Liste der Identifizierungs-Chips (RFID), Mitgliedschaftsbeginn/-ende, Foto, Geburtsdatum, Geschlecht, Gewicht, Größe, Studiobesuchsinformationen (Check-in/out-Zeitpunkte, Dauer, Besuchshäufig- keit und Trainingsintensität), Geräteeinstellungen, Trainingserfahrung, -pläne, Antwor- ten aus Fragebogen/Fitness-Check, Anamnese, Trainings- und Fitnesstest-Ergebnisse, vom Mitglied gestellte Wünsche/Aufgaben und gewünschte Alerts). Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und die Berichtigung unzutreffender Daten zu verlangen. Sie haben außerdem das Recht die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, es sei denn diese sind zur Ver- tragsdurchführung oder andere vom Gesetz vorgesehene Zwecke erforderlich (z. B. Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten).
Wir nutzen Ihre Daten nur in den gesetzlich erlaubten Fällen oder wenn Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis damit erklärt haben, um mit Ihnen über bestimmte Produkte oder Marketingaktionen zu kommunizieren und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten (personalisierte Werbung). Sie haben das Recht, dieses Einverständnis jederzeit zu widerrufen.
15. Auskunftsrechte des Betroffenen
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz haben unsere Kunden u. a. ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten. Den Schutz Ihrer Daten nehmen wir sehr ernst. Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte herausgegeben werden, richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail oder per Post unter eindeutiger Identifizierung Ihrer Person an
agil Ahnsen
Im Sandgarten 4
38536 Meinersen
Telefax: 05372 / 958956 E–Mail: info@agil-ahnsen.de
16. Schlussbestimmungen
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Mitgliedsvereinbarung, die vor- stehenden Bedingungen sorgfältig gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Die Partner vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird.
Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Nutzungsverein- barung bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Or
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